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Dienstradleasing

Dienstradleasing schnell und einfach – das ist das Konzept von mein-dienstrad.de. Transparente und digitale Prozesse machen den Leasingantragsprozess für alle Beteiligten unkompliziert.  Als Premium-Anbieter im Bereich E-Bike-Leasing zeichnet sich mein-dienstrad.de vor allem durch besten Kundenservice, Top-Leistungspakete und umfassende Versicherungsleistungen aus. 
So einfach ist die Abwicklung

Voraussetzung: Ihr Arbeitgeber muss zunächst einen Rahmenvertrag mit mein-dienstrad.de abgeschlossen haben.

  1.  Wählen Sie das gewünschte E-Bike auf unsere Webseite tollebike.de aus. Sie tragen das E-Bike Ihrer Wahl in Ihren Portalzugang auf der Website mein-dienstrad.de ein.
  2. Sie müssen einen Überlassungsvertrag mit Ihrer Firma unterzeichnen. 
  3. Sobald der Vertrag von mein-dienstrad.de frei gegeben wurde, erhalten Sie in einer E-Mail die Bestätigung zu Ihrem E-Bike. Gleichzeitig erhalten wir den Versandauftrag und können somit Ihre Bestellung an die Spedition übergeben.
  4. Nachdem die Spedition Ihr Wunsch-E-Bike zugestellt hat und alles in Ordnung ist, schicken Sie bitte an mein-dienstrad.de den von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber unterschriebenen Übergabeprotokoll/Abrufschein per E-Mail zu, so dass wir den Leasing Antrag abschließen können. WICHTIG: Ohne den Abrufschein kann Ihr Leasing nicht final genehmigt werden.

 

WAS IST DIENSTRADLEASING?

Über das Dienstradleasing werden Fahrräder einfach und kostengünstig über den Arbeitgeber bezogen. Das Rad kann dann auch privat genutzt werden und wird einfach monatlich per Gehaltsumwandlung bezahlt.

 

WELCHE VORTEILE HABE ICH VON EINEM E-BIKE-LEASING?

  • Kostengünstige Anschaffung ihres Bikes: Sie sparen Geld bei der Anschaffung eines E-Bikes.
  • Förderung ihrer Gesundheit und Umweltschutz: Wenn Sie auf ein E-Bike umsteigen, unterstützen Sie aktiv Ihre Gesundheit und schützen die Umwelt.
  • Reduzierung ihrer Betriebskosten: Im Vergleich zu einem Auto sparen Sie Kraftstoff- und Wartungskosten.
  • Steuerliche Begünstigung: der geldwerte Vorteil durch ein Dienstrad ist seit 2019 steuer- und beitragsfrei
  • Volle Pendlerpauschale: Für die Fahrt mit dem Fahrrad zur Arbeit gilt ebenfalls der volle Freibetrag, den Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen können.
  • Brutto-Netto-Vorteil: Die Selbstbeteiligung und der Abzug vom Bruttolohn sind steuerlich vorteilhafter.
  • Vollständige Private Nutzung: Sie können Ihr Leihfahrrad auch zu 100 % für private Zwecke nutzen.